DSGVO und die Auswirkungen auf Tourismus und Hotellerie

DSGVO und die Auswirkungen auf Tourismus und Hotellerie

Am 25. Mai 2018 tritt in der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Obwohl in der Schweiz die Totalrevision des Datenschutzrechts noch im Gange ist, sind ein Grossteil der Schweizer Unternehmen bereits von den in der EU-DSGVO geltenden Bestimmungen betroffen.

Ob E-Mail-Marketing, Werbe-Cookies, Websiteanalysen mit Google Analytics oder die Gästebetreuung vor Ort – mit dem neuen Gesetz schafft die Europäische Union einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Auch Schweizer Unternehmen müssen sich damit auf erhöhte Dokumentationspflichten einstellen. Wer diesen nicht nachkommt, riskiert hohe Bussgelder von bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise bei Unternehmen sogar bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

In unserem Factsheet "Neue Datenschutzgrundverordnung per 25. Mai 2018 und deren Auswirkungen auf Tourismus und Hotellerie" haben wir die wichtigsten Änderungen, Rechtsgrundlagen sowie erforderliche Massnahmen inklusive Checklisten aufbereitet und mit Fokus auf Tourismus und Hotellerie zusammengefasst.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse und Umsetzung von geeigneten Massnahmen zur Erfüllung der Datenschutzrichtlinien gemäss der DSGVO.
 

Dazu bieten wir folgende Dienstleistungen:

  • Bestandesaufnahme (IST-Analyse)
  • Analyse von Handlungsbedarf (Gap-Analyse)
  • Umsetzung der Massnahmen mit zuständigen Ansprechpersonen
  • Bereitstellung von Leitfäden und Beispielen (Verträge, Verzeichnisse etc.)

 

Nicht anbieten können wir:

  • Rechtsberatung und juristische Abklärungen
  • Programmierungsdienstleistungen

 

Beitrag: Fabian Weidmann